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Permanent Make up

Neupigmentierung

AUGENBRAUEN

OBERLID

UNTERLID

AQUARELL LIPS

Härchen

Pigmentierung

Pigmentierung

Schattierung

420 €

320 €

280 €

420 €

Auffrischung Pigmentierung 1 Jahr

AUGENBRAUEN
OBERLID-/UNTERLID
LIPPEN

Diamantblading Härchen
Pigmentierung

110 - 150 €
110 €
ab 250 €

Henna Brows

HENNA BROWS

ab 25 €

Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure ab 250 €

LIPPEN
WANGENAUFBAU
KINNAUFBAU
NASOLABIALFALTEN
MUNDWINKEL ANHEBEN
MERKEL - FALTEN
OBERLIPPENFÄLTCHEN

Botox / Soft Botox
                     Preis nach Aufwand

ZORNESFALTE
STIRNPARTIE
KRÄHENFÜßE
ERDBEERKINN
OBERLIPPENFÄLTCHEN

Fett-Weg-Spritze

 

GESICHT + DOPPELKINN

CHAMPAGNERBÄCKCHEN
KÖRPER

​

 
ab 150 € pro Sitzung
ab 150 € pro Sitzung
ab 200 € pro Sitzung

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Die Kosten für eine Behandlung werden im Vorgespräch individuell festgelegt. Abgerechnet werden die Kosten für die eigentliche Behandlung, sowie für die Wirkstoffe. Sie können von zwei bis fünf Behandlungen (je nach Behandlungsfläche und Fettansammlung) ausgehen. Da die Lipolyse eine rein ästhetische Behandlung ist, trägt die Krankenkasse keine Kosten.

Vitamin Infusion

PREIS JE INFUSION

nach Aufwand

apparative Behandlungen

AQUAFACIAL

NANOGLOW
KOMBIPAKET AQUAFACIAL + NANOGLOW

PRO-LIFT

BB GLOW

KOMBIPAKET AQUAFACIAL + BB GLOW

119 €
129 €
150 €
129 €

129 €

159 €

Fußpflege

ab 38 €

PRO BEHANDLUNG

24-Karat-Gold-Behandlung

PRO BEHANDLUNG

ab 120 €
 

klassische Kosmetik

mit Produkten der Firma Maria Galland

HYDRA GLOBAL

LUXUS BEHANDLUNG
 

bitte anfragen

bitte anfragen
 

Paramedizinische Brustpigmentierung

Preise / Information zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Die paramedizinische Micopigmentation stellt leider keine reguläre Kassenleistung dar. EIn Antrag auf Kostenübernahme muss durch den Patienten selbst gestellt werden. Für die medizinische Mikropigmentierung des Warzenvorholes, werden in der Regel die Kosten von den meisten Krankenkassen übernommen. Einige Patientinnen können zu einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zur Untersuchung eingeladen werden. Dieser fällt dann die Entscheidung über die Kostenzusage. Sollte die Kostenzusage von der Kasse nicht mit positiver Antwort erwidert werden, ist die Behandlung leider als Privatleistung anzusehen.

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VORAUSSETZUNGEN um einen Kostenanspruch geltend zu machen:

Die Kostenerstattung ist nur bei Behandlungen durch Vertragsärzte (kassenärztliche Zulassung) möglich.

Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt worden sein.

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Mit dem Antrag auf KOSTENÜBERNAHME sollten Sie gleichzeitig folgende Bescheinigungen einreichen:

Die Verordnung (Empfehlung/Rezept) und ein individuelles, ausführliches Attest des Arztes.

Einen Kostenvoranschlag für die geplante Therapie.

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MEIN GANZHEITLICHES WISSEN AUF DEM GEBIET DER DERMATOLOGIE, VISAGISTIK, MEDIZINISCHE KOSMETIK UND NATURHEILKUNDE MÖCHTE ICH ZU EINEM OPTIMALEN ÄSTHETISCHEN ERGEBNIS IHRER SCHÖNHEIT FÜHREN.

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